Spende
Sie möchten unseren Verein mit einer Spende unterstützen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Vielen Dank!
Geldspende
Hier können Sie uns mit Ihrer Geldspende direkt unterstützen. Wenn die Spende zweckbezogen verwendet werden soll (z.B. für eine bestimmte Abteilung, Mannschaft, Veranstaltung oder Anschaffung), bitte bei der Überweisung im Verwendungszweck mit angeben.
Konto: | SV Glienicke/Nordbahn e.V. |
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IBAN: | DE65 1605 0000 3702 0212 63 |
BIC: | WELADED1PMB |
Verw.Zweck: | Spende für … von … |
Sachspende
… aber auch Sachspenden sind möglich!
Sie können unseren Verein z.B. mit einem neuen Satz Spielbälle oder anderem Trainingszubehör unterstützen.
Auch für unsere beliebte Tombola zu größeren Veranstaltungen werden Geschenkartikel und Gutscheine als Preise benötigt. Der Erlös aus der Verlosung wird für die Erhaltung des Vereins oder für Neuanschaffungen genutzt.
Zeitspende
Die Zeitspende ist eine weitere Art zu spenden.
Sie bezeichnet die Leistung und Investition von Zeit ohne entsprechende Entlohnung. Der Spender erklärt hierzu schriftlich, dass er auf seine Aufwandsentschädigung oder das vereinbarte Honorar vollständig oder anteilig zu Gunsten einer Spende verzichtet.
Fragen und Antworten
Hier findest Du die Antwort auf Deine Fragen.
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, z.B. für einen gemeinnützigen Zweck. Spenden können in Form von Geld, Sachleistungen oder einem Verzicht auf Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit mit Anspruch auf Bezahlung (Zeitspende) bestehen.
Alle Spender erhalten grundsätzlich eine Spendenbescheinigung.
- Bei einer Geldspende werden Name und Anschrift des Zuwendenden, Betrag und Tag der Zuwendung angegeben und ob die Spende aus dem Privat- oder Betriebsvermögen stammt.
- Bei einer Sachspende ist zusätzlich eine Rechnung mit RE-Nr. und Tag der Zuwendung einzureichen. Ist keine Rechnung vorhanden, dann ein entsprechender Kostenvoranschlag.
- Bei Gutschein-Spenden ist der eingelöste Gutschein mit Angabe des Datums der Einlösung und Höhe des Betrags für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung einzureichen.
- Bei einer Zeitspende wird eine schriftliche Erklärung des Spenders benötigt, in der der anteilige oder vollständige Verzicht auf Arbeitsentgelt erklärt wird.
Spendet ein Unternehmer Warengutscheine für einen steuerbegünstigten Zweck, z.B. Verzehrgutscheine eines Restaurants oder Büchergutscheine eines Verlags, stellt nicht bereits die Hingabe der Gutscheine den Zeitpunkt der Verwendung dar, sondern der Zeitpunkt der Einlösung des jeweiligen Gutscheins. Die Einlösung muss der Spender nachweisen, damit eine Zuwendungsbestätigung über eine Sachspende ausgestellt werden kann.
Sogenannte Zeitspenden, sprich Aufwendungen zugunsten eines Vereins, können als Spende nur berücksichtigt werden, wenn überhaupt ein Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistung durch Vertrag oder Satzung eingeräumt worden war und vom „Spender“ auf die Auszahlung verzichtet wurde.